Ab 1. Januar 2024 tritt in Österreich eine wichtige Neuerung in Kraft: Photovoltaikanlagen genießen eine befristete Umsatzsteuerbefreiung. Dies bedeutet, dass beim Kauf, Import oder der Installation von Photovoltaikmodulen keine Umsatzsteuer anfällt – ein sogenannter “Nullsteuersatz”.
Für wen diese Umsatzsteuerbefreiung gilt, welche Voraussetzungen berücksichtigt werden müssen und wie Sie in unserem pv-module.shop in den Genuss der Umsatzsteuerbefreiung kommen möchten wir in diesem Beitrag erläutern.
Haftungsausschluss
Wir möchten an dieser Stelle erwähnen, dass wir hier versuchen, den Inhalt des Gesetzes auf das Wesentliche reduziert wiederzugeben. Für detaillierte Infos werfen Sie bitte einen Blick auf folgende Website bzw. die darin enthaltenen Links:
Zeitraum der Umsatzsteuerbefreiung Photovoltaik
Diese Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik gilt vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025. Bei einem Kauf ohne Installation ist der Zeitpunkt der Übergabe der Photovoltaikmodule entscheidend. Wenn die Module jedoch installiert werden, zählt der Zeitpunkt, zu dem die Anlage vollständig installiert und abgenommen wird.
Begünstigte Umsätze und Leistungen | Umsatzsteuerbefreiung Photovoltaik
Nicht nur der Verkauf von Photovoltaikmodulen, sondern auch deren Installation fällt unter den Nullsteuersatz. Dies umfasst den Verkauf im Inland, den Kauf aus dem EU-Ausland sowie aus Drittländern. Auch unselbständige Nebenleistungen, wie die Lieferung von Zubehör und Speichern oder die Montage, sind begünstigt. Allerdings fallen Garantie- und Wartungsverträge sowie Reparaturen und Ersatzteillieferungen, die nicht Photovoltaikmodule betreffen, unter den normalen Steuersatz.
Für wen gilt die Umsatzsteuerbefreiung Photovoltaikanlagen?
Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für Neuanlagen sowie für Erweiterungen bestehender Anlagen, sofern die Gesamtleistung 35 kW nicht übersteigt. Die Regelung betrifft sowohl Voll- als auch Überschusseinspeiser und Inselbetriebe. Interessant ist, dass auch dachintegrierte und an Fassaden integrierte Photovoltaikanlagen begünstigt sind.
Wie funktioniert die Umsatzsteuerbefreiung Photovoltaik im PV-MODULE.SHOP?
Der Abzug der Umsatzsteuer passiert direkt im Warenkorb.
Unser Shop registriert automatisch ob die Produkte im Warenkorb für den Umsatzsteuerbefreiung geeignet sind. Wenn dies der Fall ist erscheint am Ende des Warenkorbs die Meldung “ACHTUNG! Ab 01.01. 2024 – Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen“.
Prüfen Sie bitte dort, ob die genannten Voraussetzungen auf Sie bzw. Ihren Kauf zutreffen. Wenn dem so ist setzen Sie das Häkchen in der Checkbox.
Wird das Häkchen in der Checkbox gesetzt, berechnet sich der Warenkorb automatisch neu und der neue, Umsatzsteuer befreite Preis erscheint in Ihrem Warenkorb und wird beim Kauf verrechnet.
Bedeutung für Betreiber und Gebäudearten
Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für Anlagen, die auf Wohngebäuden, Gebäuden öffentlicher Körperschaften oder Gebäuden gemeinnütziger Organisationen installiert werden. Auch Balkonkraftwerke bis zu einer Leistung von 35 kW sind eingeschlossen.
Anmietung, Leasing und Kauf von Photovoltaikmodulen
Beim Leasing und bei Mietkaufverträgen hängt die Umsatzsteuerbefreiung von der konkreten Vertragsgestaltung ab. Die Anmietung von Modulen unterliegt jedoch weiterhin dem normalen Umsatzsteuersatz.
Bedeutung für die Energiewende und Umwelt
Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule ist mehr als nur eine steuerliche Erleichterung; sie ist ein wesentlicher Schritt in Richtung einer grüneren Zukunft. Indem die Kosten für die Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen gesenkt werden, motiviert diese Maßnahme Haushalte sowie Unternehmen, in erneuerbare Energien zu investieren. Dies trägt zur Reduktion der CO2-Emissionen bei und unterstützt Österreich auf seinem Weg zur Erreichung der Klimaziele. Photovoltaik spielt eine Schlüsselrolle in der Energiewende, da sie eine der saubersten und effizientesten Formen der Energiegewinnung darstellt. Durch die Nutzung von Sonnenenergie können wir unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern und einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Langfristige wirtschaftliche Vorteile
Neben den offensichtlichen Umweltvorteilen bietet die Umsatzsteuerbefreiung Photovoltaik auch langfristige wirtschaftliche Vorteile. Für Eigenheimbesitzer und Betriebe bedeutet dies eine erhebliche Ersparnis bei den Energiekosten. Da die Energiepreise weiterhin steigen, ist die Investition in eine Photovoltaikanlage nicht nur eine umweltbewusste, sondern auch eine finanziell kluge Entscheidung. Langfristig amortisieren sich die Kosten für die Installation, während die Einsparungen bei den Energiekosten weiter anwachsen. Diese Maßnahme fördert auch die lokale Wirtschaft, indem sie Arbeitsplätze in der Photovoltaikbranche schafft und lokale Unternehmen unterstützt, die in diesem Sektor tätig sind.
Zusammenfassung Umsatzsteuerbefreiung Photovoltaikanlagen
Das Budgetbegleitgesetz 2024 bringt eine bedeutende Erleichterung für den Einsatz von Photovoltaikanlagen in Österreich. Die Umsatzsteuerbefreiung Photovoltaik ist ein wichtiger Schritt, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und erleichtert sowohl Neuanlagen als auch Erweiterungen bestehender Systeme. Diese Regelung bietet finanzielle Vorteile und ist ein Anreiz, in umweltfreundliche Energiequellen zu investieren.